Verlängerung des Entnahmeverbots für Wasser aus Oberflächengewässern vorerst bis 9. Oktober

Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen ab sofort untersagt Niedrige Wasserstände in Oberflächengewässern / Verbot gilt weiter bis zum 9. Oktober

MEDIENINFORMATION 158/2024

Landkreis Lörrach. Aufgrund noch immer kritischer Wasserstände im Landkreis Lörrach bleibt es auch weiterhin verboten, Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen für Bewässerungs- oder Beregnungszwecke zu entnehmen. Das seit dem 15. August bestehende Verbot wird vorerst bis zum 9. Oktober verlängert.

Das Verbot gilt weiterhin für alle Oberflächengewässer mit Ausnahme des Rheins in allen Gemeinden des Landkreises Lörrach. Sollte trotz Verbot Wasser illegal verwendet werden, können Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängt werden.

Die Einschränkungen betreffen die allgemeine Nutzung von Wasser aus Oberflächengewässern. Somit ist das Schöpfen für den eigenen Bedarf, beispielsweise zur Bewässerung von Gärten, auch weiterhin untersagt. Bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse bleiben hiervon unberührt. Auch für die Viehtränke gelten keine neuen Einschränkungen.

Diese Schutzmaßnahme, die unter anderem der Tier- und Pflanzenwelt in unseren Gewässern gilt, basiert auf den immer noch sehr niedrigen Wasserständen in den Gewässern des Landkreises, besonders in kleineren Flüssen und Bächen. Die Pegelstände waren in den letzten Wochen extrem niedrig und haben sich durch die Regenfälle in den letzten Tagen und Nächten nicht wesentlich erholt. Zudem ist der Grundwasservorrat in den Quellen im nördlichen Teil des Landkreises, aus dem sich die oberirdischen Gewässer speisen, durch die Trockenzeiten der vergangenen Jahre unterdurchschnittlich niedrig. Zwar wird in der nächsten Zeit für einzelne Tage nochmals ergiebiger Regenfall erwartet, der die Pegel kurzfristig ansteigen lassen wird – dieser Effekt wird jedoch voraussichtlich nur für drei bis vier Tage anhalten und die Pegelstände danach wieder abfallen. Danach werden wenig Niederschlag und somit sehr niedrige Pegelstände erwartet. Je nach Entwicklung des Wetters kann die Allgemeinverfügung nochmals verlängert oder vorzeitig aufgehoben werden.

Die neue Allgemeinverfügung ist abrufbar unter: www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen.