Aktuelle Meldungen

Verlängerung des Entnahmeverbots für Wasser aus Oberflächengewässern vorerst bis 9. Oktober Meldung vom 10. September 2024

Landkreis Lörrach . Aufgrund noch immer kritischer Wasserstände im Landkreis Lörrach bleibt es auch weiterhin verboten, Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen für Bewässerungs- oder Beregnungszwecke zu entnehmen. Das seit dem 15. August bestehende Verbot wird vorerst bis zum 9. Oktober verlängert. Das Verbot gilt weiterhin für alle Oberflächengewässer mit Ausnahme des Rheins in allen Gemeinden des Landkreises Lörrach. Sollte trotz Verbot Wasser illegal verwendet werden, können Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Die Einschränkungen betreffen die allgemeine Nutzung von Wasser aus Oberflächengewässern. Somit ist das Schöpfen für den eigenen Bedarf, beispielsweise zur Bewässerung von Gärten, auch weiterhin untersagt. Bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse bleiben hiervon unberührt. Auch für die Viehtränke gelten keine neuen Einschränkungen. Diese Schutzmaßnahme, die unter anderem der Tier- und Pflanzenwelt in unseren Gewässern gilt, basiert auf den immer noch sehr niedrigen Wasserständen in den Gewässern des Landkreises, besonders in kleineren Flüssen und Bächen. Die Pegelstände waren in den letzten Wochen extrem niedrig und haben sich durch die Regenfälle in den letzten Tagen und Nächten nicht wesentlich erholt. Zudem ist der Grundwasservorrat in den Quellen im nördlichen Teil des Landkreises, aus dem sich die oberirdischen Gewässer speisen, durch die Trockenzeiten der vergangenen Jahre unterdurchschnittlich niedrig. Zwar wird in der nächsten Zeit für einzelne Tage nochmals ergiebiger Regenfall erwartet, der die Pegel kurzfristig ansteigen lassen wird – dieser Effekt wird jedoch voraussichtlich nur für drei bis vier Tage anhalten und die Pegelstände danach wieder abfallen. Danach werden wenig Niederschlag und somit sehr niedrige Pegelstände erwartet. Je nach Entwicklung des Wetters kann die Allgemeinverfügung nochmals verlängert oder vorzeitig aufgehoben werden. Die neue Allgemeinverfügung ist abrufbar unter: www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen .
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Kanalleitungsarbeiten im Bereich Bündtenfeldstraße- Zweierweg- Baldersau-Teichstraße; Verkehrsbehinderungen -abschnittsweise Vollsperrungen Meldung vom 04. September 2024

Aufgrund der Bauarbeiten an den Kanalleitungen im Bereich Bündtenfeldstraße Richtung Zweierweg-Baldersau-Teichstraße muss der betroffene jeweilige Straßenabschnitt voll gesperrt werden. Die Umleitung wird ausgeschildert.
Die von der Vollsperrung betroffenen Anwohner werden von der ausführenden Baufirma vorab informiert. Die Zufahrtsmöglichkeit zu den jeweiligen Hausgrundstücken wird von der Baufirma zugesichert.
Die Bauarbeiten werden einen Zeitraum bis Anfang Dezember in Anspruch nehmen.
Wir bitten die Anwohner für ihr Verständnis für diese notwendigen Arbeiten und den damit verbundenen unvermeidbaren Verkehrsbehinderungen.
 
Ihre Gemeindeverwaltung Hausen im Wiesental

Bezirksschornsteinfeger für Kehrbezirk 10 Meldung vom 19. August 2024

Amtliche Bekanntmachung
Bezirksschornsteinfeger für Kehrbezirk 10
Durch Entscheidung des Landratsamtes Lörrach vom 05.08.2024 wurde der Bezirksschornsteinfegermeister Herr Peter Kaiser, mit Wirkung vom 01.09.2024 befristet bis 31.08.2031 wieder zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger des Kehrbezirks 10 bestellt.
Der Kehrbezirk 10 umfasst das Gebiet der Ortschaften Hausen im Wiesental, Zell im Wiesental, Raitbach und Gersbach.
Kontakt bBSF Peter Kaiser:
Bezirksschornsteinfegermeister Peter Kaiser
Tel.Nr. 07673/931955
Email: bsm.kaiser@schornsteinfeger-loerrach.de
Gemeindeverwaltung Hausen

Die Sanierung der B 317 ab Schopfheim-Fahrnau wird fortgesetzt Meldung vom 12. August 2024

Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) führt ab Montag, 2. September, erneut Sanierungsarbeiten an der B 317 bei Schopfheim-Fahrnau (Kreis Lörrach) durch. Nachdem im vergangenen Sommer die Fahrbahndecke von Schopfheim-Mitte bis zur Abfahrt nach Fahrnau saniert wurde und die zwei Knotenpunkte Mitte und B 518 mit Ampeln ausgestattet wurden, erfolgt nun der nächste Sanierungsabschnitt. Dieser ist rund drei Kilometer lang, beginnt bei der Abfahrt nach Fahrnau und endet an der nördlichen Anbindung von Hausen bei der Bergwerkstraße.   Die Bundesstraße wird von Montag, 2. September, bis Montag bis 23. September, immer nachts, von 19 bis 5 Uhr für den Verkehr voll gesperrt. Tagsüber bleibt die Straße bei reduzierter Geschwindigkeit befahrbar. Das RP weist darauf hin, dass für den Einbau der Fahrbahndecke die Bundesstraße jeweils an den Wochenenden voll gesperrt werden muss. Während der Sperrungen wird der Verkehr ab Schopfheim Süd ins kleine Wiesental und über durch Zell (L 131, L 140) zurück auf die B 317 umgeleitet. Das RP weist darauf hin, dass man von Hausen im Wiesental an der Bergwerksstraße nach Norden auf die B317 fahren kann. Der Bahnhof Hausen könne in allen Bauphasen mindestens zu Fuß oder mit dem Rad von Hausen aus erreicht werden.   Wie bereits bei der letztjährigen Sanierung bringt auch die kommende Maßnahme einige Besonderheiten mit sich. Auf den rund 800 Meter zwischen dem südlichen und nördlichen Abzweig nach Hausen wird ein lärmarmer Asphalt verbaut. Im Lärmaktionsplan, der durch die Gemeinde Hausen beauftragt wurde, wurden für diesen Bereich erhöhte Lärmwerte für die angrenzende Bebauung ermittelt. Mit dem Einbau des speziellen Asphalts leistet das RP Freiburg einen Beitrag zur Reduzierung des von der Bundesstraße ausgehenden Straßenlärms.     Im südlichen Teilbereich, der Umfahrung von Fahrnau, läuft die Sanierung durch den Langfirst-Tunnel. Bei Asphaltarbeiten im Tunnel werden besondere Anforderungen gestellt. Neben einer zusätzlichen Belüftung ist ein spezieller Asphalt erforderlich, der bei geringerer Temperatur verbaut wird und durch helleres Gestein weniger dunkel ist, um die Lichtverhältnisse im Tunnel dem angrenzenden Trog zu verbessern. Die reduzierte Einbautemperatur wirken sich positiv auch auf die Arbeitsbedingungen für die Bauarbeiter aus.     „Wir freuen uns durch die Sanierung den Verkehrsteilnehmern und Anwohnern eine frisch sanierte, verbesserte Fahrbahn zur Verfügung zu stellen. Für die Bauphase bitten wir alle Betroffenen um Verständnis für die notwendigen Sperrungen, Umleitungen und Verkehrsbeschränkungen sowie die Belastung durch den unvermeidbaren Baulärm für die Anwohner in einigen Nächten.“ sagt Maren Schäpers, zuständige Projektleiterin beim RP. Edit: die Maßnahme Enkenstein L139 wird nicht zeitgleich stattfinden.
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Mobile Schadstoffannahme im Landkreis Lörrach: Hinweise zu den Annahmebedingungen Meldung vom 01. August 2024

Landkreis Lörrach Im August und September findet im Landkreis Lörrach wieder die halbjährliche mobile Schadstoffsammlung statt. Kunden werden gebeten, sich vorab unter www.abfallwirtschaft-loerrach-landkreis.de/schadstoffe/annahmebedingungen über die geltenden Annahmebedingungen zu informieren.

Termin und Ort der nächsten mobilen Schadstoffsammlung stehen im Abfallkalender (www.abfallwirtschaft-loerrach-landkreis.de/abfallkalender) oder in der Abfall-App (www.abfallwirtschaft-loerrach-landkreis.de/app).

Eine Übersicht aller mobilen Schadstoffsammlungen ist ebenfalls unter www.abfallwirtschaft-loerrach-landkreis.de/schadstoffe/annahmebedingungen zu finden.

Schon gewusst?
Von Februar bis Dezember können jeden ersten Freitag im Monat von 8 bis 12 Uhr kostenfrei Schadstoffe auf der Kreismülldeponie Scheinberg angeliefert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Anna Sebastian
Abfallwirtschaft Landkreis Lörrach
Eigenbetrieb des Landkreises Lörrach
Stabstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Palmstr. 3
79539 Lörrach

Telefon:  +49 7621 410-1455
Telefax:  +49 7621 410-9-1455
Internet:  http://www.abfall-loerrach-landkreis.de
E-Mail:   pressestelle-abfallwirtschaft@loerrach-landkreis.de

Kennen Sie bereits unsere Abfallmonster? Unter www.abfallwirtschaft-loerrach-landkreis.de/biotonne/gut-fuer-alle finden Sie Informationen zu unserer monstermäßigen Bewerbungskampagne der kostenfreien Biotonne.

Dorfflohmarkt am 07.09.2024 Meldung vom 20. Juli 2024

  Häufige Fragen rund um den Dorfflohmarkt   Wann findet der Flohmarkt in 2024 statt? Am 07.09.2024 von 9:00 bis 16:00 Uhr.   Wer kann teilnehmen? Teilnehmen können nur Hausener Bürger/innen. Bekannte/Verwandte und Freund/innen können zum eigenen Stand dazu eingeladen werden.   Wer kann nicht teilnehmen? Professionelle Marktbeschickter und Händler können nicht teilnehmen.   Wo befinden sich die Stände ? Die Stände dürfen ausschliesslich auf den Grundstücken der Standbetreiber aufgebaut werden.   Worauf soll ich als Standbetreiber achten? Die Teilnehmer*innen müssen beim Aufbau ihres Standes darauf achten, dass es auf den Durchgangsstraßen zu keinen Behinderungen kommen kann. Dies gilt insbesondere für die Fahrstrecke des Linienbusses durch die Bergwerkstrasse, Torstrasse und Auf der Rütte. In diesen Straßen wird es ein Halteverbot geben.   Von wann bis wann kann ich mich anmelden? Vom 06. Juli bis 30. August.   Kostet die Teilnahme etwas? Der Unkostenbeitrag beträgt 1 Euro.   Wo erhalte ich das Anmeldeformular? Die Anmeldeformulare liegen bei Seger, Paul und Im Rathaus aus. Des Weiteren können die Formulare auch unter der Website der Gemeinde heruntergeladen werden.   Wo gebe ich meine Anmeldung ab? Briefumschläge mit Anmeldeformular (mit Namen, Adresse(Wohnort)) und wenn abweichend Standort des Standes, sowie 1 Euro hier abgeben: Seger Frischmarkt, Burichweg 1, Paul`s Markt, Hebelstraße 20a, und Rathaus, Bahnhofstrasse 9.   Was kann ich anbieten? Antikes, nostalgischen Trödel, Spielwaren, Kleidung und Gebrauchsgegenstande aller Art kann zum Verkauf angeboten werden. Viele Flohmarktteilnehmer haben auf ihren Anwesen auch gemütliche Sitzecken eingerichtet, wo sie ihre Gäste mit Kaffee und Kuchen oder kleinen Speisen und Getränken bewirten wollen.   Was darf nicht verkauft werden?  Nicht angeboten werden dürfen Waren, die gesetzlichen Verkaufsverboten unterliegen, also illegale Waren, dazu gehören Waffen, wie z.B. Luftgewehre, Dolche und Bajonette. Bei Zuwiderhandeln erfolgt Ausschluss vom Markt.   Wie können sich die Besucher orientieren? Ortspläne mit dem Lageplan aller Verkaufsstände und die Anmeldeplakette werden in der Woche vor dem Flohmarkt in die Briefkästen der Teilnehmenden verteilt und können an den Ständen für die Gäste ausgelegt werden.   Was gibt es sonst noch? Alle Teilnehmenden erhalten, wenn die Lagepläne verteilt werden auch eine Anmeldeplakette, die gut sichtbar am Stand angebracht werden soll.   Wo können Auswärtige parken? Parkmöglichkeiten gibt es in der Hammerwerksbrücke, Kupfergruben, Burgeck (alle bei der Einfahrt Hausen Nord), am Bahnhof, auf dem Parkplatz Baldersau, dem Sportplatz, beim Friedhof, auf den öffentlichen Parkplätzen im Burichweg. Am besten ist jedoch aufgrund der begrenzten Parkplätze eine Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Rad.   Wo können Besucher auf die Toilette? Für die Zeit des Flohmarkts werden die Toiletten der Turn- und Festhalle geöffnet sein.
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Fundsachen Meldung vom 09. Juli 2024

·Fahrrad silber 28 Zoll Marke Pegasus
·Hundeleine braun Leder
·Ketten-/Zahlenschloss in schwarz, Marke: provelo
Fingerring, silber

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat entschieden, dass die allgemeine Notfallpraxis in Schopfheim nicht mehr geöffnet wird Meldung vom 22. März 2024

Die allgemeine Notfallpraxis wurde Ende Oktober letzten Jahres als Reaktion auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) geschlossen. In der Folge musste das Angebot im ärztlichen Bereitschaftsdienst im ganzen Land reduziert werden.   Die KVBW hat das BSG-Urteil zum Anlass genommen, den Bereitschaftsdienst neu zu konzipieren. Der Kern liegt dabei auf der Stabilisierung der Regelversorgung, also der wohnortnahen haus- und fachärztlichen Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zu den Sprechstundenzeiten der Arztpraxen. Hier sind die Engpässe größer geworden. So sind aktuell mehr als 1.000 Arztsitze in Baden-Württemberg nicht besetzt, davon mehr als 900 Hausarztsitze. Das hat auch Auswirkungen auf den Bereitschaftsdienst, da weniger Ärztinnen und Ärzte für die Dienste zur Verfügung stehen. Verstärkt wird diese Entwicklung noch durch den Trend zur Anstellung von Ärzten in einer Praxis, der stark zugenommen hat. Denn die Dienstverpflichtung liegt beim anstellenden Arzt, nicht beim angestellten Arzt.   Die Schließung der Notfallpraxis erfolgte nach einer gründlichen Prüfung der Inanspruchnahme. Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass der Bereitschaftsdienst nur eine Überbrückungsbehandlung darstellt, bis die Haus- und Facharztpraxen wieder geöffnet haben. Der Bereitschaftsdienst ist keine verlängerte Sprechstunde. Zuständig ist der Bereitschaftsdienst auch nicht für medizinische Notfälle, für die der Rettungsdienst unter der 112 gerufen werden muss. Patientinnen und Patientinnen im Landkreis Lörrach können weiter zu den Öffnungszeiten ohne Anmeldung bei einem dringenden Behandlungsbedarf die Notfallpraxis in Lörrach aufsuchen. Hinzu kommt noch der Fahrdienst, der medizinisch erforderliche Hausbesuche übernimmt. Der Fahrdienst ist über die 116117 zu erreichen. Die Versorgung der Bevölkerung bleibt damit weiterhin gewährleistet. Die Notfallpraxis Lörrach ist am Kreiskrankenhaus Lörrach angesiedelt und hat wochentags von 19 bis 22 Uhr und an den Wochenenden und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr geöffnet.   Das neue Konzept des Bereitschaftsdienstes im Land wird Schritt für Schritt erarbeitet und umgesetzt. Es umfasst mehrere Bereiche, unter anderem wird die Struktur der bestehenden Notfallpraxen auf den Prüfstand gestellt, der Fahrdienst wird neu ausgerichtet und die Möglichkeiten der Telemedizin stärker genutzt. Als erste Entscheidung hat der Vorstand der KVBW festgelegt, dass einzelne Praxen, die im Zuge des BSG-Urteils geschlossen wurden, nicht mehr geöffnet werden. Dazu gehört auch die Notfallpraxis in Schopfheim.
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Habitatbäume im Wald erkennen und schützen Meldung vom 21. Februar 2024

Bushaltestelle „Torstraße“ wird wieder angefahren Meldung vom 11. Januar 2024

Seit dem 11.01.2024 wird die Bushaltestelle an der Kreuzung Torstraße / Bergwerkstraße wieder durch die Busse angefahren. Die provisorische Haltestelle am Rathaus wird nicht mehr angefahren.
 
Gemeindeverwaltung
Hausen im Wiesental

Bekanntmachung der TSK BW 2024 Meldung vom 08. Dezember 2023

Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2024 ist der 01.01.2024.