Verfahren (Service-BW)
Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen im Internet - Beschwerde einlegen
Sind Sie beim Surfen durchs Internet auf Webseiten gestoßen, die für Kinder und Jugendliche nicht geeignet, aber erreichbar sind? Dann können Sie sich online auf der Seite von jugendschutz.net beschweren.
jugendschutz.net ist eine von den Jugendminister:innen gegründete Stelle aller Bundesländer, die mit gesetzlichem Auftrag handelt und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bei deren Aufgaben unterstützt. jugendschutz.net prüft Inhalte im Internet und achtet darauf, dass Jugendschutzbestimmungen befolgt werden.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie haben eine Webseite gefunden, auf die Ihrer Meinung nach mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft:
- unzulässig/illegal
- jugendgefährdend
- entwicklungsbeeinträchtigend für Kinder und Jugendliche
Verfahrensablauf
Sie müssen das Onlineformular für die Beschwerde ausfüllen und abschicken. jugendschutz.net prüft Ihre Beschwerde. Sollte die beanstandete Webseite gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen, informiert die Stelle den verantwortlichen Anbieter und fordert ihn auf, die Inhalte entsprechend zu ändern.
Wenn der Anbieter dieser Aufforderung nicht nachkommt, übergibt jugendschutz.net den Fall an die zuständige Medienaufsicht, die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten.
Für Baden-Württemberg setzt die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) die von der KJM gegebenenfalls beschlossene Maßnahme durch.
Hinweis: Bei Fällen mit Auslandsbezug weicht das Verfahren gegebenenfalls ab.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
18.11.2024 Sozialministerium und Staatsministerium Baden-Württemberg