Verfahren (Service-BW)
Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
Durch Gespräche und soziales Lernen in der Gruppe sollen Kinder und Jugendliche lernen, Schwierigkeiten zu überwinden, Selbstbewusstsein aufzubauen und andere Meinungen zu respektieren.
Soziale Gruppenarbeit ist ein ambulantes Angebot der Jugendhilfe und eine spezifische Form der sogenannten Hilfe zur Erziehung. Üblicherweise finden die Gruppentreffen mehrmals wöchentlich statt und dauern ein bis zwei Stunden. Die Soziale Gruppernarbeit ist vor allem für ältere Kinder und Jugendliche geeignet.
Zuständige Stelle
das örtliche Jugendamt
Jugendamt ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweis: Die Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr. Die Stadt Villingen-Schwenningen hat das städtische Jugendamt zum 01.07.2023 an den Schwarzwald-Baar-Kreis übergeben.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie gehen davon aus, dass Ihr Kind oder die jugendliche Person Entwicklungsschwierigkeiten hat und/oder Verhaltensauffäligkeiten zeigt.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an die zuständige Stelle.
Sie beurteilt Ihren Fall und entscheidet, ob die soziale Gruppenarbeit für Ihr Kind oder den Jugendlichen eine geeignete Maßnahme ist. Das Jugendamt hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
Wird die Hilfe gewährt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festgelegt.
Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Gesprächen den Fortschritt der Hilfe.
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Kosten
Keine
Hinweise
Keine
Rechtsgrundlage
- § 29 Soziale Gruppenarbeit
Freigabevermerk
29.08.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg