Verfahren (Service-BW)
Fahrerlaubnis (befristet) - Verlängerung beantragen
Sie dürfen Busse oder Lastkraftwagen fahren? Fahrerlaubnisse für die Klassen C, CE, D, DE oder D1, D1E sind auf fünf Jahre befristet. Sie können sie jeweils um fünf Jahre verlängern lassen.
Eine erstmalig erteilte Fahrerlaubnis zum Führen von Lastkraftwagen der Klassen C1, C1E gilt bis zur Altersgrenze von 50 Jahren. Danach wird sie auf Antrag jeweils auf fünf Jahre befristet erteilt. Sind Sie beim erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E 45 Jahre alt oder älter, wird die Fahrerlaubnis von vornherein auf fünf Jahre befristet.
Hinweis: Mit der Verlängerung erhalten Sie einen neuen Führerschein.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Zuständige Stelle
die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes
Führerscheinstelle ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
Sie müssen die Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.
Hinweis: Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.
Fristen
Spätestens sechs Wochen vor Ablauf Ihrer bisher gültigen Fahrerlaubnis sollten Sie die Verlängerung beantragen. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer, wird die Fahrerlaubnis nahtlos um fünf Jahre verlängert.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bisheriger Führerschein
- ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin
Diese Untersuchung können Sie- bei einem Augenarzt oder einer Augenärztin,
- bei einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
- bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung,
- bei einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes, einem anderen Arzt oder einer anderen Ärztin der öffentlichen Verwaltung
durchführen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten oder Zeugnis hat zwei Jahre Gültigkeit.
- ärztliche Eignungsbescheinigung auf einem Formular
Für diese Bescheinigung gibt es ein Formular, das Ärzte oder Ärztinnen in den meisten Fällen haben. Sie können die Untersuchung in einer Arztpraxis Ihrer Wahl durchführen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein. - bei den Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich: Führungszeugnis
- für Busfahrer und Busfahrerinnen mit einer Fahrerlaubnis für die Klassen D, D1, DE und D1E ab dem Alter von 50 Jahren zusätzlich: ein leistungspsychologisches Gutachten
Die leistungspsychologische Untersuchung enthält beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Den Nachweis erbringen Sie durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.
Kosten
42,60 Euro
Für die Einholung des Führungszeugnisses entstehen weitere Kosten.