Vorfahrtstraße in Hausen: Das ändert sich ab dem 2. Juni 2026
Ab Dienstag, dem 2. Juni 2026, gilt auf der Ortsdurchfahrt durch Hausen entlang der Kreisstraße eine neue Vorfahrtsregelung: Die Strecke wird offiziell zur Vorfahrtstraße.
Das bedeutet: Wer auf der Kreisstraße durch Hausen fährt, hat künftig durchgehend Vorfahrt. Fahrzeuge, die aus Seitenstraßen oder Einmündungen auf die Ortsdurchfahrt fahren möchten, müssen warten und die Vorfahrt gewähren.
Damit die neue Regelung klar und eindeutig erkennbar ist, werden an allen relevanten Kreuzungen und Einmündungen entsprechende Verkehrszeichen aufgestellt. Die Beschilderungsarbeiten werden gemeinsam von der Straßenmeisterei und dem Bauhof durchgeführt.
Wer aus einer Seitenstraße auf die Kreisstraße einbiegen möchte, muss ab dem 2. Juni 2026 besonders auf die neue Beschilderung achten und den Fahrzeugen auf der Ortsdurchfahrt Vorfahrt gewähren.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, sich mit den neuen Regelungen vertraut zu machen und aufmerksam zu fahren.