Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten beim Umzug Minderjähriger
Bei der An-, um oder Abmeldung einer Minderjährigen Person, welche nur einem Elternteil umzieht, muss eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten abgegeben werden. Diese muss bei der An-, Um- oder Abmeldung avon beiden Elternteilen unterschrieben mitgebracht werden. Dies gilt nicht wenn ein alleinige Sorgerecht vorliegt.