Wichtiger Hinweis: Vorübergehendes Grillverbot im öffentlichen Raum
Aufgrund der anhaltend hohen Waldbrandgefahr gilt ab sofort bis auf Weiteres ein Grillverbot im öffentlichen Raum
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund der derzeit erhöhten Brandgefahr ist das Grillen im öffentlichen Raum ab sofort und bis auf Weiteres leider nicht gestattet. Wir bitten Sie herzlich um Ihr Verständnis für diese vorsorgliche Maßnahme.
Das vorübergehende Verbot gilt für sämtliche öffentlichen Flächen im Gemeindegebiet, insbesondere für öffentliche Grillplätze, Parkanlagen, Spiel- und Aufenthaltsflächen sowie sonstige frei zugängliche Bereiche. Es umfasst auch das Betreiben von mitgebrachten Grills und sonstigen offenen Feuerstellen.
Mit dieser vorsorglichen Maßnahme möchten wir Menschen, Tiere, Natur und Sachwerte bestmöglich schützen. Bei trockener Witterung können sich Feuer und Funken schnell ausbreiten. Auch vermeintlich vollständig gelöschte Glut kann noch längere Zeit eine erhebliche Gefahr darstellen.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger sowie unsere Gäste, das Grillverbot zu beachten und auch im privaten Bereich besonders vorsichtig mit Feuer und Glut umzugehen. Bitte werfen Sie Zigaretten, Asche und andere glimmende Gegenstände nicht achtlos weg.
Das Grillverbot gilt bis zu seiner ausdrücklichen Aufhebung. Über eine Änderung der Regelung wird die Gemeinde zu gegebener Zeit informieren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis, Ihre Rücksichtnahme und Ihre Unterstützung beim Schutz vor Bränden.
Wir hoffen, dass das Grillen im öffentlichen Raum bald wieder möglich sein wird, und informieren Sie, sobald das Verbot aufgehoben werden kann.
Gemeinde Hausen im Wiesental
Stand: 30. Juli 2026