Behördenwegweiser
Fachgruppe Verwaltung und Recht Gesundheitsamt
Beschreibung
- Durchführung der Heilpraktiker-Überprüfung für alle Stadt- und Landkreise des Regierungsbezirks Freiburg
- Anerkennung der Eignung einer Stelle für die Schulung in Erster Hilfe im Sinne der Fahrerlaubnis-Verordnung:
Nach § 68 Absatz 1 Satz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bedürfen Stellen, die Schulungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen, eine amtliche Anerkennung. Ziel des Anerkennungsverfahrens ist es, die Qualität und die Einheitlichkeit der Schulungen sicherzustellen.
Liste der anerkannten Schulungsanbieter im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald »
Die Heimaufsicht wirkt darauf hin, dass die Interessen und Bedürfnisse alter, behinderter und pflegebedürftiger Menschen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe erkannt, beachtet und geschützt werden und die angemessene Qualität der Betreuung und Pflege sichergestellt wird.
Heimbewohner, Angehörige, Betreuer und Vertreter der Einrichtungen können sich bei Fragen, Beschwerden, Anregungen zum Thema Heim an die Heimaufsicht wenden.
Die Heimaufsicht berät und überwacht die Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe. Kontrollen werden in der Regel unangemeldet durchgeführt.
Rechtsgrundlage ist das Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (WTPG).
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Besuche sind nach Terminvereinbarung möglich.