Aktuelle Meldungen

Rathaus am 20. Mai 2025 ab 10:00 Uhr geschlossen Meldung vom 16. Mai 2025

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am Dienstag, den 20. Mai 2025 bleibt das Rathaus ab 10:00 Uhrwegen einer internen Weiterbildunng geschlossen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Hausen im Wiesental

Stadtradeln 2025 Meldung vom 13. Mai 2025

STADTRADELN in Hausen im Wiesental Auf die Räder, fertig, los!Auftakt in Hausen im WiesentalamSonntag, den 18.05.2025 um 11:00 UhrFahrradstraße Burichweg, Ortsausgang Hausen-SüdAb 13:00 Uhr Radlertreff beim FC Hausen, Sportheim, Bewirtung FC-Hausen
 
Bürgermeister Lotter wird den Startschuss geben und die Radler losschicken.
Jeder Teilnehmer erhält eine kleine Wegzehrung.
Besonders eingeladen sind die Familien.
 
Registrierung/Anmeldung Stadtradeln Hausen im Wiesental unter:
https://www.stadtradeln.de/hausen-im-wiesental
Weiteres unter der Rubrik Rathaus & Bürger, Stadtradeln 2025

Fundbüro Meldung vom 13. Mai 2025

Beim Fundbüro wurde folgende Fundsache abgegeben:
- Handy, iPhone
Der Eigentümer kann seinen verlorenen Gegenstand beim Rathaus -Fundbüro- in Hausen im Wiesental abholen.

Die Gemeinde sucht eine Wohnung für vierköpfige Flüchtlingsfamilie aus Nordmazedonien Meldung vom 09. Mai 2025

Die Gemeinde Hausen sucht dringend Wohnraum für eine vierköpfige Flüchtlingsfamilie aus Nordmazedonien. Die Familie befindet sich derzeit in einer Gemeinschaftsunterkunft und soll im Rahmen der kommunalen Unterbringung in eine reguläre Mietwohnung umziehen.
Gesucht wird eine Wohnung in Hausen im Wiesental. Die Eltern verfügen über Deutschkenntnisse, die beiden Kinder sind im Schulalter.
Die Miete wird im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen übernommen. Die Gemeinde steht Vermieterinnen und Vermietern bei Fragen gerne zur Seite.

Kontakt:
Gemeinde Hausen im Wiesental
Maria Zipfel, Ordnungsamt
Telefon: 07622-6873-21
E-Mail: MZipfel@hausen-im-wiesental.de        
Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern herzlich für ihre Unterstützung.

„Wir tragen die Verantwortung vor Ort“ –Städtetag macht mit Video auf die Finanznot der Kommunen aufmerksam Meldung vom 07. Mai 2025

Volksbegehren "XXL-Landtag verhindern!" Meldung vom 07. Mai 2025

Für Reisepass und Personalausweis werden ab dem 01.05.2025 nur noch digitale Lichtbilder akzeptiert Meldung vom 07. Mai 2025

Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat ändert die Vorgaben für die Sicherheit bei der 
Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen. 
Um den aktuellen Sicherheitsstandards und technischen Anforderungen gerecht zu werden, dürfen 
biometrische Passbilder für Personalausweise und Reisepässe ab dem 01. Mai 2025 nur noch in 
digitaler Form angenommen werden. 
Hierzu stellen Fotostudios/Drittanbieter einen QR-Code zur Verfügung, der zur Ausweisbeantragung 
mitgebracht werden muss. Mit diesem Code können wir vor Ort die Bilder abrufen. 
Außerdem wird es auch im Rathaus ein Fotoaufnahmegerät geben. Damit besteht die Möglichkeit 
direkt vor Ort Passbilder aufzunehmen. Die Bundesdruckerei hat dieses Gerät allerdings noch nicht 
ausgeliefert und es steht nicht fest, ob es rechtzeitig in Betrieb genommen werden kann. 
Wir weisen darauf hin, dass ausschließlich digitale Passbilder von zertifizierten 
Fotografen/Drittanbietern akzeptiert werden können. Bilder, die anderweitig erstellt wurden, dürfen 
nicht verwendet werden. 


Gemeindeverwaltung Hausen im Wiesental 

Startschuss für den Brückenneubau Ehner-Fahrnau Meldung vom 07. Mai 2025

Ab dem kommenden Montag, den 5. Mai 2025, beginnen die Bauarbeiten an der Brücke. Voraussichtlich ab Mittwoch den 7. Mai 2025 erfolgt die erforderliche Vollsperrung.
 
Für Radfahrer wird eine Umleitung über die Dürreweid eingerichtet. Bitte folgen Sie der entsprechenden Beschilderung.
 
Die umfangreichen Arbeiten zum Neubau der Brücke werden voraussichtlich bis November 2025 andauern. Während dieser Zeit bleibt die Sperrung bestehen.


Gemeindeverwaltung
Hausen im Wiesental

Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg Meldung vom 25. November 2024

Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2024 versandt. Sollten Sie bis zum 01.01.2025 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an oder schreiben Sie uns eine kurze E-Mail. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung. Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 1. Februar 2025 meldepflichtig. Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2025 einen Meldebogen. Melde- und beitragspflichtige Tiere sind: Pferde, Schweine , Schafe , Hühner , Truthühner/Puten, Meldepflichtige Tiere sind:  Bienenvölker (sofern nicht über einen Landesverband gemeldet) Nicht zu melden sind:  Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel. Die Daten werden aus der HIT-Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) herangezogen. Nicht meldepflichtig sind u.a.: Gefangengehaltene Wildtiere (z.B. Damwild, Wildschweine), Esel, Ziegen, Gänse und Enten. Wenn bis zu 25 Hühner und/oder Truthühner gehalten werden und keine anderen beitragspflichtigen Tiere (s.o.) vorhanden sind, entfällt derzeit die Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und/oder Truthühner. Es spielt keine Rolle, ob die Tiere in einem landwirtschaftlichen Betrieb oder in einer reinen Hobbyhaltung stehen – für die Meldung ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort zu melden. Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Schweine, Schafe und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15.01. 2025 an HIT zu melden. Die Tierseuchenkasse BW bietet an, die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen. Nähere Informationen finden Sie auch auf dem Informationsblatt als Anlage zum Meldebogen und auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de. Weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht sowie zu Leistungen der Tierseuchenkasse BW sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste finden Sie auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de. Telefon: 0711 / 9673-666; E-Mail: beitrag@tsk-bw.de ; Internet: www.tsk-bw.de
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Gemeinsame Pressemitteilung der Kommunalen Landesverbände Meldung vom 30. Oktober 2024

Die Präsidenten der Kommunalen Landesverbände zeigen sich anlässlich der Ergebnisse der Herbst-Steuerschätzung tief besorgt. Der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, Steffen Jäger, der Präsident des Städtetags Baden-Württemberg, Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup (Karlsruhe) und der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Joachim Walter (Landkreis Tübingen) beschreiben die aktuelle Situation in den Städten, Gemeinden und Landkreise:   „Die Haushaltslage Städte, Gemeinden und Landkreise befindet sich bereits im Jahr 2024 in einer beispiellosen Abwärtsspirale, die im Jahr 2025 nochmals deutlich an Dynamik zulegen wird. Schon zur Jahreshälfte 2024 hat das Statistische Landesamt in seinen Eckdaten eine Verschlechterung der kommunalen Haushaltslage in Baden-Württemberg um 1,6 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr ausgewiesen. Insgesamt bestand zum 30. Juni 2024 ein negativer Finanzierungssaldo von rund 2 Mrd. Euro. Das ist ein alarmierender Wert, der zeigt, dass die Kommunalfinanzen in Baden-Württemberg binnen kürzester Zeit in eine massive Schieflage geraten sind.   Die aktuelle Steuerschätzung verstärkt die kommunale Finanzkrise nun nochmals immens. Bereits für das laufende Jahr erfolgte eine Korrektur der Steuereinnahmen um mehrere hundert Millionen nach unten. Die schlechte Konjunktur wird nun aber auch in kommenden Jahren die Haushalte der Städte, Gemeinden und Landkreise nochmals deutlich stärker belasten als bisher angenommen. So reduziert sich die Einnahmeprognose allein für die kommenden beiden Jahre um rund 2 Mrd. Euro. Bis 2028 wurde diese sogar insgesamt um 5,3 Mrd. Euro nach unten korrigiert. Damit ist die finanzielle Handlungsfähigkeit der baden-württembergischen Kommunen in einem Maße gefährdet, wie dies in den zurückliegenden Jahrzehnten nicht der Fall war.“   Besonders besorgniserregend sei zudem, so die Spitzen der Kommunalen Landesverbände, die wachsende Zahl von Kommunen, die sogar strukturelle Liquiditätsprobleme aufweisen und die demnach mitunter die laufende Tätigkeit aus Kassenkrediten finanzieren müssten. Schon für das laufende Haushaltsjahr 2024 konnten 60 bis 70 % der Städte und Gemeinden keine ausgeglichenen Haushalte vorlegen. Bei den Landkreisen waren es sogar 80%, die ihre Aufwendungen nicht mehr aus den laufenden Erträgen erwirtschaften konnten.   Die Präsidenten weiter: „Schon zuletzt hatten sich vor diesem Hintergrund die Kassenkredite von Mitte 2022 bis Mitte 2024 nahezu verdoppelt. Die nun nochmals gravierend schlechtere Steuerprognose droht zum Katalysator dieser Entwicklung zu werden. Der dramatische Abwärtstrend wird sich im Haushaltsjahr 2025 nochmals verstärken. Auf der Ebene der Landkreise ergibt sich für das Jahr 2025 ein Finanzierungsdefizit von mehreren 100 Mio. Euro. Es ist völlig illusorisch, diese Lücke allein durch eine Erhöhung der Kreisumlage zu schließen, denn das würde den kreisangehörigen Städten und Gemeinden vollends die Luft zum Atmen nehmen.   Diese Entwicklung zeigt, wovor wir als Kommunen schon lange warnen. Durch das Verankern immer neuer Aufgaben gibt es zwischenzeitlich ein gesamtstaatliches Leistungsversprechen, das sich faktisch nicht mehr finanzieren lässt. Viele dieser neuen oder ausgeweiteten Aufgaben wurden auf die Kommunen übertragen und reißen dort immer größere Haushaltslücken. Die Finanzierung des ÖPNV, die kommunale Ausfallbürgschaft für ein hochdefizitäres Krankenhauswesen oder bei der Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen, die unzureichende Beteiligung von Bund und Land an den Geflüchtetenkosten sowie die Erfüllung von Rechtsansprüchen in Kita und Grundschule sind einige der großen Themen, die zu dieser dramatischen Entwicklung beitragen.“    Gleichzeitig führe dies dazu, dass kommunale Investitionen in die Erhaltung und die zukunftsfähige Gestaltung der öffentlichen Infrastruktur auf der Strecke bleiben. Seit Jahren steigen die Investitions- und Unterhaltungsrückstände auf kommunaler Ebene, weil nach Erfüllung der Pflichtaufgaben nicht mehr die erforderlichen Ressourcen vorhanden seien, um ausreichend in beispielweise Brücken, Straßen, Schulen, Kitas, Feuerwehrhäuser u.ä. zu investieren. „Auch wenn die Infrastruktur in den baden-württembergischen Kommunen aktuell noch im Großen und Ganzen als intakt bezeichnet werden kann, ist die Realität eben doch, dass wir auf der kommunalen Ebene zwischenzeitlich auf Verschleiß leben müssen.“   Kommunalfinanzen im freien Fall bringen, so die Kommunalen Landesverbände, nicht nur finanzielle Probleme. Es gehe auch ganz wesentlich um die Frage, ob und wie die kommunale Daseinsvorsorge noch gewährleistet werden kann und ob die Kommunen in einer Zeit wirtschaftlicher Rezession in der Lage sind, durch öffentliche Investitionen auch wirksame Konjunkturanreize zu setzen. Letztlich gehe es um nichts weniger als die lebendige, kommunale Selbstverwaltung, um eine gute Zukunft in den Landkreisen, Städten und Gemeinden, und nicht zuletzt um den gesellschaftlichen Frieden und den Zusammenhalt vor Ort.                                                                                   Die Präsidenten mahnen: „Es ist deshalb notwendig, den Bürgerinnen und Bürger ‚reinen Wein‘ einzuschenken. Ein Blick auf die aktuellen Haushaltsverhandlungen des Bundes, wie auch des Landes, sowie auch die Personalsituation der öffentlichen Hand zeigt: Es wird kaum möglich sein, dieses Problem mit immer mehr Geld zu lösen. Weder Bund noch Land sind im Stande, den Kommunen die zwischenzeitlich aufsummierten strukturellen Fehlbeträge vollständig bereit zu stellen. Umfang und Tiefe staatlicher Aufgabenerfüllung muss daher mit den verfügbaren finanziellen und personellen Mitteln in Einklang gebracht werden. Die den Kommunen übertragenen Aufgaben müssen belastbar und dauerhaft ausfinanziert werden. Politik muss zurück zu einem klaren und nachhaltig erfüllbaren Aufgabenportfolio und darüber eine verlässliche Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürger führen. Es gilt: Nicht das Erzählte reicht, sondern das Erreichte zählt. Wir können und wir müssen den Menschen mehr Wirklichkeit zumuten, dazu muss Politik jetzt entschlossen handeln und Verantwortung übernehmen.“     Anlage: Grafik Kommunalfinanzen
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Deponie Scheinberg schließt an zwei Tagen früher (8.11. & 9.12.) Meldung vom 25. Oktober 2024


Landkreis Lörrach Aufgrund von internen Veranstaltungen hat die Deponie Scheinberg am Freitag, 08.11.2024, nur bis 12 Uhr und am Montag, 09.12.2024 bis 15:30 Uhr geöffnet. Die Einlasszeit endet jeweils 15 Minuten vor Schließung.

Die Abfallwirtschaft bittet um entsprechende Beachtung.

Fachtag Pflege „Versorgungskonzepte der Zukunft?!“ am Samstag, 9. November, in Lörrach Meldung vom 20. September 2024

Landkreis Lörrach. Am Samstag, 9. November 2024, von 10 bis 16 Uhr, findet der Fachtag Pflege zum Thema “Versorgungskonzepte der Zukunft?!“ im Sitzungssaal des Landratsamts Lörrach (Palmstraße 3) statt. Der Fachtag kombiniert impulsgebende Fachvorträge zu drei Fokusthemen am Vormittag mit praxis- und umsetzungsorientierten Workshops am Nachmittag. Eine Anmeldung ist bis 20. Oktober möglich. Das Ziel des Fachtags Pflege ist es zu vernetzen und Impulse in den Landkreis zu geben, die das Potenzial haben, die Versorgung landkreisweit zu verbessern. Gemeinsam sollen hierfür konkrete Schritte entwickelt werden. Der Fachtag richtet sich an Entscheidungsträgerinnen und -träger sowie Fachpersonen aus der pflegerischen und klinischen Praxis im Landkreis Lörrach, Kranken- und Pflegekassen, Politik und Verwaltung. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind zudem eingeladen, vormittags als Zuhörende an den Vorträgen teilzunehmen. Die Themen des Fachtags sind „Kommunale Beratungs- und Sorgestrukturen sicherstellen: Perspektiven und Finanzierungsmöglichkeiten“, „Kurzzeitpflege: Empfehlungen und nächste Schritte“ sowie „IstZeitPflege – Zeit! für gute ambulante Pflege: Abrechnung wie beim Handwerker“. Die Impulsvorträge und Workshops werden gestaltet durch Annabell Stoffel (Allianz für Beteiligung e.V., Stuttgart), Dr. Anne Göhner (Landratsamt Lörrach), Dr. Elisabeth Hahnel (IGES Institut, Berlin), Karin Gaiser (AOK Baden-Württemberg), Monika Bringe (Stadt Rheinfelden), Rolf Steinegger (Caritas Hochrhein) und Stefanie Franosz (Stadt Rheinfelden). Landrätin Marion Dammann wird ein Grußwort sprechen. Moderiert wird die Veranstaltung durch Matthias Zeller vom Südwestrundfunk. Die Plätze für die Fachöffentlichkeit als auch für die Bürgerinnen und Bürger sind begrenzt, Anmeldungen werden bis zum 20. Oktober online angenommen, die Platzzusage erfolgt Ende Oktober per E-Mail (Anmeldelink: www.loerrach-landkreis.de/fachtag-pflege ). Hintergrund Der Fachtag Pflege ist eine gemeinsame Veranstaltung der Kommunalen Pflegekonferenz Landkreis Lörrach, des Pflegestützpunkts Landkreis Lörrach, der Beratungsstelle ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung und des Fachbereichs Soziales des Landkreises Lörrach. Der Fachtag Pflege wird über die Kommunale Pflegekonferenz durch Mittel des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg finanziert.
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Bezirksschornsteinfeger für Kehrbezirk 10 Meldung vom 19. August 2024

Amtliche Bekanntmachung
Bezirksschornsteinfeger für Kehrbezirk 10
Durch Entscheidung des Landratsamtes Lörrach vom 05.08.2024 wurde der Bezirksschornsteinfegermeister Herr Peter Kaiser, mit Wirkung vom 01.09.2024 befristet bis 31.08.2031 wieder zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger des Kehrbezirks 10 bestellt.
Der Kehrbezirk 10 umfasst das Gebiet der Ortschaften Hausen im Wiesental, Zell im Wiesental, Raitbach und Gersbach.
Kontakt bBSF Peter Kaiser:
Bezirksschornsteinfegermeister Peter Kaiser
Tel.Nr. 07673/931995
Email: bsm.kaiser@schornsteinfeger-loerrach.de
Gemeindeverwaltung Hausen

Mobile Schadstoffannahme im Landkreis Lörrach: Hinweise zu den Annahmebedingungen Meldung vom 01. August 2024

Landkreis Lörrach Im August und September findet im Landkreis Lörrach wieder die halbjährliche mobile Schadstoffsammlung statt. Kunden werden gebeten, sich vorab unter www.abfallwirtschaft-loerrach-landkreis.de/schadstoffe/annahmebedingungen über die geltenden Annahmebedingungen zu informieren.

Termin und Ort der nächsten mobilen Schadstoffsammlung stehen im Abfallkalender (www.abfallwirtschaft-loerrach-landkreis.de/abfallkalender) oder in der Abfall-App (www.abfallwirtschaft-loerrach-landkreis.de/app).

Eine Übersicht aller mobilen Schadstoffsammlungen ist ebenfalls unter www.abfallwirtschaft-loerrach-landkreis.de/schadstoffe/annahmebedingungen zu finden.

Schon gewusst?
Von Februar bis Dezember können jeden ersten Freitag im Monat von 8 bis 12 Uhr kostenfrei Schadstoffe auf der Kreismülldeponie Scheinberg angeliefert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Anna Sebastian
Abfallwirtschaft Landkreis Lörrach
Eigenbetrieb des Landkreises Lörrach
Stabstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Palmstr. 3
79539 Lörrach

Telefon:  +49 7621 410-1455
Telefax:  +49 7621 410-9-1455
Internet:  http://www.abfall-loerrach-landkreis.de
E-Mail:   pressestelle-abfallwirtschaft@loerrach-landkreis.de

Kennen Sie bereits unsere Abfallmonster? Unter www.abfallwirtschaft-loerrach-landkreis.de/biotonne/gut-fuer-alle finden Sie Informationen zu unserer monstermäßigen Bewerbungskampagne der kostenfreien Biotonne.

Termine für Rentenangelegenheiten Meldung vom 27. Juni 2024

Rentenangelegenheiten:
ab 09.07.2024 nach vorheriger Terminvereinbarung  über die Tel.Nr. 07322/6873-0