Bodenrichtwerte

Informationen zum Gemeinsamen Gutachterausschuss „Lörrach-Wiesental“

Die Gemeinden Häg-Ehrsberg, Hasel, Hausen im Wiesental, Inzlingen, Kleines Wiesental, Maulburg, Steinen, die Städte Schopfheim, Todtnau und Zell im Wiesental, der Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald und die Stadt Lörrach haben ihre bisher eigenständigen Gutachterausschüsse zu einem Gemeinsamen Gutachterausschuss „Lörrach-Wiesental“ zusammengeführt. Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses ist bei der Stadt Lörrach eingerichtet.

Für den Zusammenschluss haben die Kommunen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung am 05.07.2023 abgeschlossen.

Diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde mit Schreiben vom 23.08.2023 vom Regierungspräsidium Freiburg genehmigt. Die Vereinbarung und die Genehmigung werden jetzt in den beteiligten Kommunen ortsüblich bekannt gemacht. Am Tag nach der letzten Bekanntmachung tritt die Vereinbarung in Kraft.

Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Lörrach ist ab dem

  • 01.2024 für die Gemeinden Kleines Wiesental, Inzlingen und Steinen
  • 07.2024 für die Gemeinden Maulburg, Hausen, Hasel und die Stadt Schopfheim und
  • 01.2025 für die Gemeinde Häg-Ehrsberg, die Städte Todtnau und Zell im Wiesental sowie den Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald

alleiniger Ansprechpartner für alle Fragen und Auskünfte bezüglich der amtlichen Wert-ermittlung auf den Gebieten der beteiligten Gemeinden.

Der Gemeinsame Gutachterausschuss „Lörrach-Wiesental“ hat die Aufgaben, Immobilien und Grundstücke unabhängig und neutral zu bewerten, die Kaufpreissammlung zu führen und über die Auswertungen der Kaufpreissammlung für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen. Weitere Aufgaben sind die Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte und der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten (Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren, Umrechnungskoeffizienten etc.).

Die Bodenrichtwerte können Sie im Internet unter BORIS-BW abrufen: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/

Fragen zu den Bodenrichtwerten und zu Verkehrswertermittlungen richten Sie bitte an die Geschäftsstelle, die unter der Telefonnummer 07621/415-454 erreichbar ist oder per E-Mail an gutachterausschuss@loerrach.de. Die Postadresse lautet: Stadt Lörrach, Gutachterausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Lörrach-Inzlingen, Luisenstraße 16, 79541 Lörrach.

Wolfgang Sach

Leiter der Geschäftsstelle des   
Gutachterausschusses Verwaltungsgemeinschaft Lörrach-Inzlingen

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